Schutzkonzept

Kinderschutzkonzept

Schutzauftrag – Prävention vor sexuellem Missbrauch

Der Schutz von Kindern ist eine zentrale Aufgabe unserer täglichen Arbeit. Diese ist  unter anderem im Bundeskinderschutzgesetz (2012) gesetzlich verankert. 
In unserem Haus für Kinder werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass  größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist. Eltern sollen ihre Kinder mit einem positiven Gefühl den Pädagogen anvertrauen und Kinder sollen sich sicher fühlen.

In unserem Haus für Kinder arbeiten wir mit der Grundhaltung der Wertschätzung und Akzeptanz. Gelebter Kinderschutz gründet sich daher auf einer Kultur der Achtsamkeit gegenüber Kindern, Eltern und Mitarbeitenden und ist in besonderer Weise geprägt von einem christlichen Menschenbild mit Respekt und Vertrauen gegenüber den uns anvertrauten Kindern.
Voraussetzung für das Gelingen kindlicher Lern- und Entwicklungsprozesse ist das Wohlergehen und Wohlbefinden jedes Kindes. Aufgabe der Kindertageseinrichtung ist es, dieses Wohl zu schützen (s. AVBayKiBiG § 3).

Bei begründeten Anhaltspunkten für eine Gefährdung werden die im Schutzauftrag zum § 8a und § 72a SGB VIII geregelten Maßnahmen eingeleitet. Die konkreten Handlungsschritte des Ablaufschemas– Kindeswohlgefährdung sind allen Mitarbeitenden bekannt.  

Der Schwerpunkt des Kinderschutzkonzepts liegt primär auf vorbeugender Prävention als Schaffung von Strukturen, die verhindern, dass es zu Übergriffen kommen kann:

•    Information über das Kinderschutzkonzept
•    Leitfaden Kinderschutz im Einstellungsprozess im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
      und der Einarbeitung
•    Prävention durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 72a SGB VIII)
      Neuvorlage alle 5 Jahre
•    Verhaltenskodex, vom Team entwickelt und von allen Teammitgliedern
      unterschrieben (eine sichtbare Willenserklärung mit Verhaltensregeln
      zur Verhinderung von Gewalt gegenüber Kindern)
•    Prävention durch fortlaufende Team-Qualitätsrunden zum Thema Kinderschutz